Sehr geehrte Kunden,
als Importeur, Verarbeiter und Hersteller von Produkten aus pflanzlichen Ölen und Fetten sind wir bei der Ausstellung von Lieferantenerklärungen und Langzeit-lieferantenerklärungen an die rechtlichen Vorgaben – insbesondere die Verordnungen VO (EU) 2015/2446 UZK-DA und VO (EU) 2015/2447 UZK-IA sowie an die Bestimmungen der zahlreichen Zollpräferenzabkommen der EU gebunden.
Für Produkte, die Sonnenblumenöl oder Rapsöl enthalten, ist es uns derzeit leider nicht möglich, eine Lieferantenerklärung oder Langzeitlieferantenerklärung auszustellen, es sei denn, dass von Ihnen bei uns bestellte Produkt wird zolltarifrechtlich von der HS Position 1518 erfasst. Dies gilt sowohl für reine Sorten als auch für Produkte mit anteiligem Sonnenblumenöl oder Rapsöl.
Sofern es sich um Produkte aus den tropischen Ölen und Fetten Kokosöl, Palmöl oder Palmkernöl handelt, dürfen wir Ihnen nur dann eine Lieferantenerklärung oder Langzeitlieferantenerklärung ausstellen, wenn das von Ihnen bei uns gekaufte Produkt einer der nachfolgend aufgeführten Zolltarif-¬Nummern (HS-¬Positionen) zugeordnet werden kann:
In allen anderen Fällen dürfen wir Ihnen rechtlich keine Lieferantenerklärung oder Langzeitlieferantenerklärung ausstellen. Hierfür bitten wir Sie um Verständnis, dass wir in diesen Fällen auch keine Lieferantenerklärung oder Langzeitlieferanten-erklärung für Waren ohne präferenzielle Ursprungseigenschaft (d.h. Negativ‐Erklärungen) ausstellen werden.
Hinsichtlich einer Anfrage zum außenwirtschafts- bzw. handelsrechtlichen Warenursprung (Ursprungszeugnis als eine öffentlich-rechtliche Urkunde, ausgestellt von der für uns zuständigen Industrie‐ und Handelskammer), wenden Sie sich bitte in
unserem Haus an das Customer-Service-Team, E-Mail: